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   AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22   

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https://dejure.org/2023,34275
AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22 (https://dejure.org/2023,34275)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 04.04.2023 - 816 C 113/22 (https://dejure.org/2023,34275)
AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 04. April 2023 - 816 C 113/22 (https://dejure.org/2023,34275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 31 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit dem Aufstellen und Betreiben einer Elektroladesäule auf einem öffentlichen E-Parkplatz

  • RA Kotz

    Baumstumpf auf E-Parkplatz: Haftung des Betreibers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 89
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 18.06.2015 - 7 U 143/14

    Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt bei fehlendem Warnzeichen - Haftung

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22
    Selbst wenn die konkret durchzuführenden Arbeiten auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, verbleiben Aufsichts- und Überwachungspflichten (OLG Schleswig, Urteil vom 18.06.2015 - 7 U 143/14, BeckRS 2015, 20764, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11

    Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22
    Bei der Erkennbarkeit von Gefahren im Parkplatzbereich sind selbst ungünstigste Wahrnehmungsbedingungen mit einzukalkulieren, sodass etwa Vorsorge dagegen getroffen werden muss, dass Hindernisse wegen einer geschlossenen Schneedecke, Dunkelheit oder Nebel nicht rechtzeitig erfasst werden (bei einem Baumstumpf OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012 - 9 U 143/11, BeckRS 2012, 5480, zitiert nach beck-online).
  • OLG Dresden, 20.12.2000 - 6 U 1889/00

    Warnpflicht; Bordsteinhöhe; öffentlicher Parkplatz

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22
    Die dafür notwendige Verfügungsgewalt besitzt, wer für die Verwaltung der Straße zuständig ist, mit anderen Worten der Träger der Straßenbaulast (OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2000 - 6 U 1889/00, BeckRS 2001, 20633, zitiert nach beck-online; bei einem Baumstumpf OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.08.2022 - 11 U 184/21, BeckRS 2022, 26934, zitiert nach beck-online; LG Köln, Urteil vom 3.11.2022 - 5 O 94/22, BeckRS 2022, 35733, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 11.08.2022 - 11 U 184/21

    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Parken; Baumstumpf; Trennstreifen

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22
    Die dafür notwendige Verfügungsgewalt besitzt, wer für die Verwaltung der Straße zuständig ist, mit anderen Worten der Träger der Straßenbaulast (OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2000 - 6 U 1889/00, BeckRS 2001, 20633, zitiert nach beck-online; bei einem Baumstumpf OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.08.2022 - 11 U 184/21, BeckRS 2022, 26934, zitiert nach beck-online; LG Köln, Urteil vom 3.11.2022 - 5 O 94/22, BeckRS 2022, 35733, zitiert nach beck-online).
  • LG Köln, 03.11.2022 - 5 O 94/22

    Verkehrssicherungsverletzung - Baumstümpfe im Bereich eines Parkplatzes

    Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 04.04.2023 - 816 C 113/22
    Die dafür notwendige Verfügungsgewalt besitzt, wer für die Verwaltung der Straße zuständig ist, mit anderen Worten der Träger der Straßenbaulast (OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2000 - 6 U 1889/00, BeckRS 2001, 20633, zitiert nach beck-online; bei einem Baumstumpf OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.08.2022 - 11 U 184/21, BeckRS 2022, 26934, zitiert nach beck-online; LG Köln, Urteil vom 3.11.2022 - 5 O 94/22, BeckRS 2022, 35733, zitiert nach beck-online).
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